Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der Boots- und Yachtpflege, Oberflächenbearbeitung, Politur, Reinigung und Schutzversiegelung zwischen dem Oberflächen-Team, Inhaber Stefan Diedrichsen, Neustädter Str. 4, 23730 Sierksdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Pflege-, Reinigungs-, Politur-, Aufbereitungs- und Schutzleistungen an sichtbaren Außen- und Innenflächen von Booten und Yachten nach dem im Angebot beschriebenen Umfang.
Es handelt sich um handwerkliche Dienst- bzw. Werkleistungen. Ein bestimmter optischer Endzustand wird nur geschuldet, soweit er ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
Angaben aus Vorabeinschätzungen anhand von Fotos oder Beschreibungen stehen unter dem Vorbehalt der Begutachtung vor Ort.
Die Website und das Kontaktformular ermöglichen ausschließlich eine unverbindliche Anfrage. Ein Vertrag kommt hierdurch nicht zustande.
4. Leistungsumfang und technische Einschätzung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer wählt Verfahren, Mittel und Aufbau der Bearbeitung nach fachlicher Einschätzung des Oberflächenzustands.
Vor größeren Politur- oder Aufbereitungsarbeiten kann eine Testfläche angelegt werden, die als Referenz für das erreichbare Ergebnis dient.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- das Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist,
- Liegeplatz, Hallenplatz oder Standfläche verfügbar sind,
- Strom- und Wasseranschluss bereitstehen, soweit erforderlich,
- lose Gegenstände und empfindliche Ausrüstung entfernt sind,
- bekannte Vorschäden, Reparaturstellen und Voranstriche mitgeteilt werden.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.
6. Termine und Ausführungszeiten
Termine gelten als vereinbart, wenn sie in Textform bestätigt wurden. Witterung, Werftbetrieb, Hallenverfügbarkeit oder Verzögerungen anderer Gewerke können die Ausführung beeinflussen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Terminverschiebungen und stimmt einen Ersatztermin ab.
7. Preise und Zusatzleistungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern keine Pauschale vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze zuzüglich Material, Anfahrt und Nebenkosten.
Zusätzliche Leistungen, die sich erst bei der Bearbeitung als notwendig zeigen, werden vor Ausführung abgestimmt.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen oder Anzahlungen vereinbart werden. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
9. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Begehung oder eine Abnahme in Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Im Übrigen gelten für die Abnahme ausschließlich die gesetzlichen Regelungen. Eine Abnahmefiktion allein durch Nutzung oder Verbringen des Objekts wird nicht vereinbart.
10. Gewährleistung und Mängelrügen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt; insbesondere gelten für Verbraucher keine vertraglich verkürzten Rügefristen.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit sie gesetzlich vorgesehen sind.
Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Im Übrigen bestehen die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.
11. Materialbedingte Grenzen der Bearbeitung
Ergebnisse von Politur-, Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten hängen vom Zustand, Alter und Aufbau der Oberfläche ab. Kreidung, Auswaschung, Vorschäden, dünne Lackschichten, Reparaturstellen sowie stark verwitterte Gelcoat- oder Teakflächen können das erreichbare Ergebnis begrenzen.
Eine vollständige Beseitigung tiefer Kratzer, Materialdefekte oder substanzbedingter Veränderungen wird nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
13. Versicherung
Ein bestehender Versicherungsschutz wird auf Anfrage im Einzelfall mitgeteilt. Ein etwaiger Versicherungsschutz des Auftragnehmers ersetzt keine objektbezogene Kaskoversicherung des Auftraggebers.
14. Vertraulichkeit und Bildmaterial
Objekt-, Projekt- und Kundendaten werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch wird NDA-konform gearbeitet.
Bildmaterial wird nur nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers veröffentlicht. Eine erteilte Freigabe kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
15. Kündigung und Stornierung
Für die Kündigung und Stornierung gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Maßgabe des geltenden Rechts kündigen.
In Rechnung gestellt werden können im gesetzlich zulässigen Umfang die bereits erbrachten Leistungen sowie konkret für den Auftrag beschafftes Material, das nicht anderweitig verwertet werden kann. Eine pauschale Berechnung reservierter Kapazitäten erfolgt nicht.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben von diesen AGB unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
